SigeKo – Sicherheit & Gesundheitsschutzkoordination

nach BaustellV

Grundleistungen

Besondere Leistungen

Historischer Hinweis am Rande:

Das Leistungsbild Sicherheit & und Gesundheitschutzkoordination nach BaustellV ist entgegen einzelner Erkenntnisse von Betroffenen keine Neuheit mehr.

Seit Juli 1998 ist die BaustellV für zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustellen anzuwenden. Darunter fallen „fast“ alle Baustellen. Unter gewissen Voraussetzungen kann eine Baustelle ohne SiGeKo auskommen. Eine Pauschale Auskunft gibt es nicht. Wie es so schön immer heißt – „Es kommt darauf an!“

Sollten sie Unterstützung bei der Beurteilung ihrer Baustelle haben unterstützen wir Sie gerne: