Grundleistungen während der Planung der Ausführung gemäß RAB30 Koordinieren der Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Ziffer 1 bis 5 ArbSchG bei der Planung der AusführungAusarbeiten des Sicherheits- und GesundheitsschutzplanesZusammenstellen der UnterlageMitwirken bei der Vorankündigung Detailauskunft zurück